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Wir unterstützen Mensch und Tier in Niedersachsen (Einzelschicksale)
 

Wenn Sie ein krankes Tier haben, das eine Operation oder/und eine Behandlung braucht, können wir der richtige Ansprechpartner für Sie sein. Wir helfen unbürokratisch. Die Grundvoraussetzungen erfüllen Sie,

  • wenn Sie mit Ihrem Tier mit dem ersten Wohnsitz im Bundesland Niedersachsen leben und
  • wenn Sie zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen (m w d) ein verfügbares monatliches Einkommen unterhalb der als Anlage zu § 840 ZPO beigefügten Pfändungstabelle erzielen.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Download-Link (Fördererrichtlinien).

Button PDF Herunterladen

Zu Ihrer Vereinfachung haben wir den als Download-Link beigefügten Hilfsschein beigefügt.

 

Wir bitten um Rücksendung:

Fax: 03212 756 1 253

E-Mail:

(möglichst im pdf-Format)

 

Hund auf Schulter

Katze auf Schulter

Außerdem brauchen wir von Ihnen:

  • letzte Verdienstabrechnung                    (nicht älter als 3 Monate, Bescheid des Jobcenters, letzte Renten-bezugsmitteilung u.ä.)
  • Mit der Übersendung eines Bildes des Tieres, um das es geht, erklären Sie sich mit der Veröffentlichung auf unserer Homepage einverstanden sowie Kostenvoranschläge, Atteste der Tierarztpraxis bzw. Tierklinik (soweit diese bereits vorliegen) und
  • Schweigepflichtsentbindung gegenüber den Tierärzten

Tierheim Buchholz

Unterstützungsanfragen von Tierhalterinnen bzw. Tierhalter mit Wohnsitz außerhalb Niedersachsens oder ohne Adressangaben werden aufgrund des hohen Fallaufkommens nicht beantwortet.


Wir unterstützen auch den Tierschutzverein Buchholz e.V. Wir unterstützen ausgewählte Projekte des Deutschen Tierschutzbundes e.V., u.a. den Schutz der Wildtiere.

 

Die Stiftung vergibt zu diesem Zweck Mittel für Projekte zur artgerechten Behandlung und Betreuung von Wildtieren.